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Wer haftet bei unsauberen Kassen?Editorial des Email-Newsletters 06/07-2017 vom 20.07.201718.07.2017 ![]() Kürzlich klickten im Saarland die Handschellen. Der dringende Tatverdacht: Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 63 Fällen durch Lieferung von Kassensystemen mit Manipulationssoftware an Gastronomiebetriebe. Bei dieser großen Zahl von Delinquenten, dürfte der eine oder andere dabei sein, der seine Steuernachforderung nicht wird zahlen können. Leer ausgehen will der Fiskus nicht. Also nimmt er die Kassenlieferanten nicht nur in Haft, sondern auch in die Zahlungspflicht. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte vor zwei Jahren entschieden, dass Hersteller manipulierbarer Kassensysteme persönlich für hinterzogene Steuern ihrer Kunden haften. Gilt das auch für Steuerberater, wenn sie wissen, wissen könnten oder wissen müssten, dass mit der Kasse eines Mandanten nicht alles sauber ist? Reicht vielleicht schon das Fehlen einer Verfahrensdokumentation zu einer Kasse aus, um das Mandat vorsichtshalber niederzulegen? Eine Frage, die in einem unserer Medientipps vertieft wird. Sich mit Fragen wie diesen klärend auseinanderzusetzen, sollte im Interesse jedes Steuerberaters sein. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2019, Autorenrechte bei den Autoren |
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