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Nutzer von geschäftlichen E-Mails müssen Spam-Ordner täglich kontrollierenUrteil des Landgerichts Bonn vom 10.01.2014 - 15 O 189/13 -
26.08.2014 In einem Urteil gegen einen Rechtsanwalt schreibt das LG Bonn: Der Beklagte kann sich nicht damit entlasten, dass die Email ... angeblich nicht in seinem Email-Postfach einging, sondern durch den Spam-Filter aussortiert wurde. Der Beklagte hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet, weil er seinen Spam-Filter nicht täglich kontrolliert hat. Die Emailadresse ... führt der Beklagte auf seinem Briefkopf auf und stellt sie dadurch als Kontaktmöglichkeit zur Verfügung. Es liegt im Verantwortungsbereich des Beklagten, wenn er eine Emailadresse zum Empfang von Emails zur Verfügung stellt, dass ihn die ihm zugesandten Emails erreichen. Bei der Unterhaltung eines geschäftlichen Email-Kontos mit aktiviertem Spam-Filter muss der Email-Kontoinhaber seinen Spam-Ordner täglich durchsehen, um versehentlich als Werbung aussortierte Emails zurück zu holen.
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